Damit den Leuten kein Schnee oder Eis vom Dach auf dem Kopf fällt, oder Fahrzeuge etc. beschädigt, ist der Einbau von Schneefanggittern möglich und dringend zu empfehlen.
Der Eigentümer hat auch hier die Pflicht dafür zu sorgen, dass keine Person oder kein Gegenstand Schaden erleidet, unter Umständen kann er an den Folgekosten mit beteiligt werden!
Auf dem Dach vorhandene, unterschiedlich temperierte Zonen können dazu führen, dass aufliegender Schnee teilweise antaut und an anderer Stelle wieder zu Eis gefriert. Ein großes Gefährdungspotenzial entsteht in kritischen Kehl- und Traufbereichen mit sogenannten Eisschanzenbildungen.
Auch wenn es keine verpflichtende Regelung für den Einbau von Schneefangsysteme gibt, so ist der Einsatz gerade unter dem Eindruck der zunehmenden Kapriolen unserer Wetterlage bedeutsam.
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